172. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert)
Nach Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats hat die Ukraine am 17. Oktober 2024 ihre Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarats über die Gemeinschaftsproduktion von Kinofilmen (revidiert) (BGBl. III Nr. 155/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 72/2024) hinterlegt und dabei eine Erklärung nach Art. 5 Abs. 5 des Übereinkommens abgegeben.1
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)