169. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen
Laut Mitteilung des Generaldirektors der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) ist Liberia am 18. September 2024 dem Übereinkommen über den physischen Schutz von Kernmaterial und Kernanlagen (BGBl. Nr. 53/1989 idF BGBl. III Nr. 74/2016, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 150/2021) in seiner ursprünglichen Fassung vom 26. Oktober 1979 beigetreten.
Einer weiteren Mitteilung des Generaldirektors zufolge hat Thailand1 bei Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde am 19. Juni 2018 folgenden Vorbehalt angebracht:
„[. .. ] und erklärt ferner in Übereinstimmung mit Art. 17 Abs. 3 des Übereinkommens, dass die Regierung des Königreichs Thailand sich durch die in Art. 17 Abs. 2 des Übereinkommens vorgesehenen Streitbeilegungsverfahren nicht als gebunden betrachtet.“
Edtstadler
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