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BGBl III 156/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

156. Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt
156. (NR: GP XXVII RV 2591 AB 2691 S. 272 . BR: AB 11556 S. 970 .)

156. Übereinkommen (Nr. 190) über die Beseitigung von Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

156.

Der Nationalrat hat beschlossen:

1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

2. Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 Z 4 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

[Übereinkommen in deutscher Übersetzung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

[Übereinkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und von dem Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. September 2024 beim Generaldirektor des Internationalen Arbeitsamtes hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 3 für Österreich mit 11. September 2025 in Kraft.

Nach Mitteilungen des Generaldirektors des Internationalen Arbeitsamtes haben folgende weitere Staaten das Übereinkommen ratifiziert:

Albanien, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belgien, Chile, Dänemark, Deutschland, Ecuador, El Salvador, Fidschi, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kanada, Kirgisistan, Lesotho, Mauritius, Mexiko, Republik Moldau, Namibia, Nigeria, Nordmazedonien, Norwegen, Panama, Papua-Neuguinea, Peru, Philippinen, Portugal, Ruanda, Rumänien, Samoa, San Marino, Somalia, Spanien, Südafrika, Uganda, Uruguay, Vereinigtes Königreich, Zentralafrikanische Republik.

Anlage 1

Anlage 1: Übereinkommen in deutscher Übersetzung

Anlage 2

Anlage 2: Übereinkommen in englischer Sprachfassung

Anlage 3

Anlage 3: Übereinkommen in französischer Sprachfassung

Nehammer

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