vorheriges Dokument
nächstes Dokument

BGBl III 135/2024

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

135. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP)

135. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP)

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Russische Föderation am 23. Juli 2024 ihren Rücktritt vom Protokoll zum Übereinkommen über weiträumige grenzüberschreitende Luftverunreinigung von 1979 betreffend die langfristige Finanzierung des Programms über die Zusammenarbeit bei der Messung und Bewertung der weiträumigen Übertragung von luftverunreinigenden Stoffen in Europa (EMEP) (BGBl. Nr. 41/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 143/2016) notifiziert.

Gemäß Art. 11 des Protokolls wird der Rücktritt mit 21. Oktober 2024 wirksam.

Edtstadler

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)