12. Protokoll zur Änderung des Abkommens vom 24. August 2000 zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen in der durch das Protokoll vom 29. Dezember 2010 geänderten Fassung
12.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG wird genehmigt.
[Änderungsprotokoll in deutscher Sprache siehe Anlage]
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 28. Dezember 2023 ausgetauscht; das Änderungsprotokoll ist gemäß seinem Art. X Abs. 2 mit 28. Dezember 2023 in Kraft getreten.
Anlage 1
Anlage 1: Änderungsprotokoll in deutscher Sprache
Nehammer
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