127. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Kündigung, in Bezug auf Sint Maarten, des Abkommens in Form eines Briefwechsels über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen
Auf Grund des § 5 Abs. 1 Z 6 des Bundesgesetzes über das Bundesgesetzblatt 2004 (BGBlG), BGBl. I Nr. 100/2003 idgF, wird kundgemacht:
Das Abkommen in Form eines Briefwechsels vom 1. Juni und 27. August 2004 über die Besteuerung von Zinserträgen und die vorläufige Anwendung dieses Abkommens zwischen der Republik Österreich und dem Königreich der Niederlande für die Niederländischen Antillen (BGBl. III Nr. 137/2005 idF BGBl. III Nr. 117/2018) wurde in Bezug auf Sint Maarten gemäß seinem Art. 13 von den Niederlanden mit Note vom 3. Juni 2022 gekündigt und ist gemäß derselben Bestimmung mit 1. Jänner 2023 außer Kraft getreten.
Ab diesem Zeitpunkt war das gegenständliche Abkommen, nachdem es nun für alle Teile der ehemaligen Niederländischen Antillen gekündigt wurde, nicht mehr anwendbar.
Edtstadler
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