125. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Vertrages über Spitzbergen
Nach einer Mitteilung der Regierung der Französischen Republik als Depositär des Vertrages über Spitzbergen (BGBl. Nr. 117/1930, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 53/2017) ist die Türkei am 11. April 2024 diesem Vertrag beigetreten.
Ferner hat Serbien am 5. September 2022 durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung gegenüber dem Depositär die Weitergeltung des Vertrags bestätigt.
Edtstadler
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