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BGBl I 119/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

119. Bundesgesetz: Änderung des Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetzes
(NR: GP XXVII IA 3547/A AB 2187 S. 230 . BR: AB 11304 S. 958 .)

119. Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz - LWA-G geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz - LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2023, wird wie folgt geändert:

1. In § 3a Abs. 2 erster Satz wird nach der Wendung „soweit kein Fall des Abs. 1 2. Satz“ die Wortfolge „oder des § 3d“ eingefügt.

2. In § 3d Abs. 2 entfällt die Wortfolge „als Hauptwohnsitz“.

3. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „- mit Ausnahme der Sonderzuwendungen nach § 3d -“.

4. In § 5 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Sozialhilfe oder Mindestsicherung vollziehenden Stellen“ durch die Wortfolge „die Sonderzuwendungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 abwickelnden Stellen“ ersetzt.

5. Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:

„(6) § 3a Abs. 2 erster Satz, § 3d Abs. 2, § 4 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2023 treten rückwirkend mit 1. Juli 2023 in Kraft.“

Van der Bellen

Nehammer

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