119. Bundesgesetz, mit dem das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz - LWA-G geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Lebenshaltungs- und Wohnkosten-Ausgleichs-Gesetz - LWA-G, BGBl. I Nr. 93/2022, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 68/2023, wird wie folgt geändert:
1. In § 3a Abs. 2 erster Satz wird nach der Wendung „soweit kein Fall des Abs. 1 2. Satz“ die Wortfolge „oder des § 3d“ eingefügt.
2. In § 3d Abs. 2 entfällt die Wortfolge „als Hauptwohnsitz“.
3. In § 4 Abs. 1 entfällt die Wortfolge samt Satzzeichen „- mit Ausnahme der Sonderzuwendungen nach § 3d -“.
4. In § 5 Abs. 2 wird die Wortfolge „die Sozialhilfe oder Mindestsicherung vollziehenden Stellen“ durch die Wortfolge „die Sonderzuwendungen gemäß § 1 Abs. 1 Z 3 abwickelnden Stellen“ ersetzt.
5. Dem § 8 wird folgender Abs. 6 angefügt:
„(6) § 3a Abs. 2 erster Satz, § 3d Abs. 2, § 4 Abs. 1 sowie § 5 Abs. 2 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 119/2023 treten rückwirkend mit 1. Juli 2023 in Kraft.“
Van der Bellen
Nehammer
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