103. Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I Nr. 150/2022, wird wie folgt geändert:
1. (Verfassungsbestimmung) In § 3 Abs. 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2023“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2025“ ersetzt.
2. In § 3 Abs. 2 und 3 wird die Wortfolge „31. Dezember 2023“ jeweils durch die Wortfolge „31. Dezember 2025“ ersetzt.
Van der Bellen
Nehammer
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