49. Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über eine abschnittsbezogene Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der A 221 Nordbrücke im Zuge der A 22 Donauufer Autobahn (Section Control-Messstreckenverordnung Nordbrücke)
Aufgrund § 98a Abs. 1 StVO 1960, BGBl. Nr. 159/1960, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 122/2022, wird verordnet:
§ 1. Als Wegstrecken, auf denen die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung, mit der die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecken), werden folgende Abschnitte der A 22 Donauufer Autobahn im Bereich der A 221 Nordbrücke festgelegt:
- 1. der Abschnitt zwischen km 0,00 und km 0,63 der Richtungsfahrbahn Knoten Floridsdorf und
- 2. der Abschnitt von km 0,62 bis km 0,02 (Rampe A 22 R57) der Richtungsfahrbahn Knoten Nordbrücke .
§ 2. Beginn und Ende der überwachten Messstrecken sind anzukündigen.
Gewessler
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