412. Verordnung der Bundesministerin für Frauen, Familie, Integration und Medien, mit der im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen die Verordnung betreffend Festlegung von Obergrenzen für Honorarsätze für an geförderten Familienberatungsstellen tätige Berater/innen, BGBl. II Nr. 287/2022 geändert wird
1. In § 1 Abs. 1 wird die Zeichenfolge „50“ durch „60“ ersetzt.
2. § 1 Abs. 3 entfällt.3. In § 2 Abs. 1 wird die Zeichenfolge „40“ durch „48“ ersetzt.
3. In § 2 Abs. 3 wird die Zeichenfolge „4. Quartal 2021“ durch „1. Jänner 2023“ ersetzt.
4. Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Raab
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