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BGBl II 363/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

363. Verordnung: Änderung der Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens

363. Verordnung der Bundesregierung, mit der die Verordnung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens geändert wird

Auf Grund des § 2 Abs. 3 des Bundesgesetzes über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. I Nr. 150/2022, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 103/2023, wird verordnet:

Die Verordnung der Bundesregierung über Genehmigungen im Zusammenhang mit Sanktionsmaßnahmen in Angelegenheiten des öffentlichen Auftragswesens, BGBl. II Nr. 375/2022, wird wie folgt geändert:

1. In § 2 Abs. 3 entfällt Z 3; Z 4 und 5 enthalten die Ziffernbezeichnungen „3.“ und „4.“.

2. Der bisherige Text des § 5 erhält die Absatzbezeichnung „(1)“.

3. In § 5 Abs. 1 wird die Wortfolge „31. Dezember 2023“ durch die Wortfolge „31. Dezember 2025“ ersetzt.

4. Dem § 5 wird folgender Abs. 2 angefügt:

„(2) § 2 Abs. 3 Z 3 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten außer Kraft; gleichzeitig treten die Ziffernbezeichnungen in § 2 Abs. 3 in Kraft. Für Aufträge und Konzessionsverträge, die vor diesem Zeitpunkt abgeschlossen wurden und sich auf § 2 Abs. 3 Z 3 gestützt haben, bleibt die Genehmigung aufrecht.“

Nehammer Kogler Kocher Polaschek Schallenberg Edtstadler Brunner Raab Karner Zadic   Gewessler   Totschnig   Rauch

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