162. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Entwicklung und den Betrieb eines elektronischen Wahladministrationssystems für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen durch die Bundesrechenzentrum GmbH geändert wird
Auf Grund des § 2 Abs. 6 des Bundesgesetzes über die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. Nr. 757/1996, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 71/2003, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen verordnet:
Die Verordnung über die Entwicklung und den Betrieb eines elektronischen Wahladministrationssystems für die Hochschülerinnen- und Hochschülerschaftswahlen durch die Bundesrechenzentrum GmbH, BGBl. II Nr. 91/2015, wird wie folgt geändert:
1. Der Verordnungstext erhält die Paragraphenbezeichnung „§ 1.“.
2. Nach § 1 wird folgender § 2 angefügt:
„§ 2. Diese Verordnung in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 162/2023 tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Tag außer Kraft.“
Polaschek
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