153. Verordnung des Bundesministers für Arbeit und Wirtschaft, mit der die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, geändert wird
Auf Grund des § 22 Abs. 3 der Gewerbeordnung 1994, BGBl. Nr. 194/1994, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 204/2022, wird verordnet:
Die Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort über ein Gütesiegel für reglementierte Gewerbe, die keine Handwerke sind, BGBl. II Nr. 362/2019, wird wie folgt geändert:
In der Anlage wird nach dem Muster für das Gütesiegel „Personenbeförderung PKW“ folgendes Muster für das Gütesiegel „Psychosoziale Beratung“ eingefügt:
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Kocher
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