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BGBl III 97/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

97. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen

97. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (BGBl. III Nr. 124/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/2023) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde:

Griechenland

25. April 2023

Schweden

6. April 2023

Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Griechenland eine Erklärung nach Art. 16 Abs. 4 des Übereinkommens abgegeben sowie mitgeteilt, dass es aus organisatorischen Gründen mit der Anwendung von Art. 5 dieses Übereinkommens am 1. Jänner 2024 beginnen wird.11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 218].

Edtstadler

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