97. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen
Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats über einen ganzheitlichen Ansatz für Sicherheit, Schutz und Dienstleistungen bei Fußballspielen und anderen Sportveranstaltungen (BGBl. III Nr. 124/2021, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 41/2023) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde: | |
Griechenland | 25. April 2023 | |
Schweden | 6. April 2023 |
Anlässlich der Hinterlegung seiner Ratifikationsurkunde hat Griechenland eine Erklärung nach Art. 16 Abs. 4 des Übereinkommens abgegeben sowie mitgeteilt, dass es aus organisatorischen Gründen mit der Anwendung von Art. 5 dieses Übereinkommens am 1. Jänner 2024 beginnen wird.1
Edtstadler
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