91. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Ruanda am 18. Mai 2023 seine Zustimmung bekundet, durch das Übereinkommen zur Durchführung des Teiles XI des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (vorläufige Anwendung BGBl. Nr. 885/1995, definitives Inkrafttreten BGBl. Nr. 524/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 84/2021) gebunden zu sein.
Ferner wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 91/2018 dahingehend berichtigt, dass es bei Palästina anstatt „seine Zustimmung notifiziert“ richtigerweise „seine Zustimmung bekundet“ zu lauten hat.
Edtstadler
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