83. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zum Schutz und zur Nutzung grenzüberschreitender Wasserläufe und internationaler Seen (BGBl. Nr. 578/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 173/2022) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Irak | 24. März 2023 | |
Nigeria | 22. März 2023 |
Edtstadler
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