75. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Katar am 12. April 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Verbreitung der durch Satelliten übertragenen programmtragenden Signale (BGBl. Nr. 335/1982, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 75/2017) hinterlegt.
Edtstadler
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