3. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Cabo Verde am 20. Dezember 2022 seine Ratifikationsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 57/2022) hinterlegt.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Kolumbien1 am 7. September 2022 eine Erklärung gemäß Art. 31 des Übereinkommens abgegeben.
Edtstadler
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)