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BGBl III 35/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

35. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Korea am 4. Jänner 2023 ihre Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2023) hinterlegt und anlässlich dessen Erklärungen nach Art. 31 und 32 des Übereinkommens abgegeben.

Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Luxemburg11 Ratifikation kundgemacht in BGBl. III Nr. 57/2022. am 20. Februar 2023 die in den Art. 31 und 32 des Übereinkommens vorgesehenen Erklärungen abgegeben.

Edtstadler

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