35. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat die Republik Korea am 4. Jänner 2023 ihre Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 3/2023) hinterlegt und anlässlich dessen Erklärungen nach Art. 31 und 32 des Übereinkommens abgegeben.
Einer weiteren Mitteilung des Generalsekretärs zufolge hat Luxemburg1 am 20. Februar 2023 die in den Art. 31 und 32 des Übereinkommens vorgesehenen Erklärungen abgegeben.
Edtstadler
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