33. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen
Nach Mitteilungen der Regierungen des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen (BGBl. Nr. 432/1975, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 231/2019) hinterlegt:
Staaten: | Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde: | |
Namibia | 25. Februar 2022 | |
Südsudan | 15. Februar 2023 |
Edtstadler
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