198. Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung der Vereinbarung über soziale Sicherheit zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung von Québec
[Verwaltungsvereinbarung in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Verwaltungsvereinbarung in französischer Sprache siehe Anlagen]
Die Verwaltungsvereinbarung tritt gemäß ihrem Art. 11 lit. a mit 1. Februar 2024 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Edtstadler
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