189. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 20. Oktober 2023 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002 idF BGBl. III Nr. 103/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/2021) hinterlegt.
Österreich hat gegen den Vorbehalt und die als Vorbehalt zu klassifizierende Erklärung Libanons1 zum Übereinkommen am 28. Mai 2020 einen Einspruch2 erhoben.
Edtstadler
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