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BGBl III 189/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

189. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

189. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat der Südsudan am 20. Oktober 2023 seine Beitrittsurkunde zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus (BGBl. III Nr. 102/2002 idF BGBl. III Nr. 103/2002, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 140/2021) hinterlegt.

Österreich hat gegen den Vorbehalt und die als Vorbehalt zu klassifizierende Erklärung Libanons11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 38/2020 durch Verweis auf die Website der Vereinten Nationen und einsehbar unter http://treaties.un.org/ [CHAPTER XVIII.11]. zum Übereinkommen am 28. Mai 2020 einen Einspruch22 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XVIII.11]. erhoben.

Edtstadler

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