184. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Fakultativprotokolls zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Deutschland am 31. Oktober 2023 den anlässlich der Hinterlegung seiner Beitrittsurkunde zum Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (BGBl. Nr. 105/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 179/2022) angebrachten Vorbehalt1 teilweise zurückgenommen.
Der verbleibende Vorbehalt lautet folgendermaßen:
„Die Bundesrepublik Deutschland bringt einen Vorbehalt im Hinblick auf Art. 5 Abs. 2 lit. a dahingehend an, dass die Zuständigkeit des Ausschusses nicht für Mitteilungen gilt,
- a) die bereits in einem anderen internationalen Untersuchungs- oder Streitregelungsverfahren geprüft wurden, oder
- b) mit denen eine Rechtsverletzung gerügt wird, die in Ereignissen vor dem Inkrafttreten des Fakultativprotokolls für die Bundesrepublik Deutschland ihren Ursprung hat.“
Edtstadler
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