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BGBl III 17/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

17. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

17. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Rumänien am 9. Februar 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen (BGBl. Nr. 163/1980, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 12/2023) hinterlegt.

Edtstadler

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