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BGBl III 145/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 1847 AB 1990 S. 205 . BR: AB 11219 S. 952 .)

145. Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung

145.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt:

Änderung der Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich zum Mehrseitigen Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung11 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 93/2018.

[Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich in deutschsprachiger Übersetzung

(konsolidiert) siehe Anlagen]

[Vorbehalte und Notifikationen der Republik Österreich in englischer Sprache (konsolidiert) siehe

Anlagen]

Die Änderung der Vorbehalte und Notifikationen gemäß Art. 29 Abs. 5 des Übereinkommens wurde am 28. August 2023 gegenüber dem Generalsekretär der OECD notifiziert.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Nehammer

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