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BGBl III 136/2023

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

136. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

136. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf

Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 3. August 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/2022) hinterlegt und dabei unter Bezugnahme auf Art. 92 Abs. 1 erklärt, dass Teil III dieses Übereinkommens (Warenkauf) für Saudi-Arabien nicht verbindlich ist.

Edtstadler

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