136. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf
Laut Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Saudi-Arabien am 3. August 2023 seine Beitrittsurkunde zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (BGBl. Nr. 96/1988, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 89/2022) hinterlegt und dabei unter Bezugnahme auf Art. 92 Abs. 1 erklärt, dass Teil III dieses Übereinkommens (Warenkauf) für Saudi-Arabien nicht verbindlich ist.
Edtstadler
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