127. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Indien über eine umfassende Partnerschaft für Migration und Mobilität
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in Hindi siehe Anlagen]
Anlässlich der Unterzeichnung des Abkommens hat Österreich erklärt, dass das Abkommen selbst für den österreichischen Teil keine Rechtsgrundlage für die Übermittlung oder Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt oder bietet.
Die Notifikationen gemäß Art. 17 des Abkommens wurden am 18. Juli bzw. 20. Juli 2023 vorgenommen; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 17 mit 1. September 2023 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Edtstadler
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