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BGBl II 416/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

416. Verordnung: GSA-Vergütungsverordnung

416. Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung zur Festlegung einer angemessenen Aufwandsentschädigung für das Kuratorium der GeoSphere Austria (GSA-Vergütungsverordnung - GSA-VV)

Aufgrund des GeoSphere Austria-Gesetzes, BGBl. I Nr. 60/2022, insbesondere dessen § 13 Abs. 4 wird verordnet:

Vergütung für Mitglieder des Kuratoriums

§ 1. Die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder des Kuratoriums beträgt 500,00 EUR pro Teilnahme an einer Sitzung und Mitglied.

Inkrafttreten

§ 2. Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages der Freigabe zur Abfrage im Rechtsinformationssystem des Bundes in Kraft.

Polaschek

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