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BGBl III 85/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

85. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

85. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V)

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Philippinen am 10. Mai 2022 gemäß mit Art. 4 Abs. 4 des Übereinkommens über das Verbot oder die Beschränkung des Einsatzes bestimmter konventioneller Waffen, die übermäßige Leiden verursachen oder unterschiedslos wirken können (BGBl. Nr. 464/1983 idgF), ihre Zustimmung notifiziert, durch das Protokoll über explosive Kampfmittelrückstände (Protokoll V) (BGBl. III Nr. 40/2008, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 162/2019) gebunden zu sein.

Edtstadler

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