61. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen
Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 61/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 19/2016) hinterlegt:
Liechtenstein hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens das Muster „Aa“ als Gefahrenzeichen sowie das Muster „B, 2a“ als Haltezeichen notifiziert.
Edtstadler
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