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BGBl III 61/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

61. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

61. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens über Straßenverkehrszeichen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen über Straßenverkehrszeichen (BGBl. Nr. 291/1982, zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 61/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 19/2016) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Beitrittsurkunde:

Armenien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].

28. Juni 2018

Liechtenstein11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].

2. März 2020

Myanmar11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].

26. Juni 2019

Saudi-Arabien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].

31. März 2022

Zypern11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER XI.B.20].

16. August 2016

Liechtenstein hat bei Hinterlegung der Beitrittsurkunde gemäß Art. 46 Abs. 2 lit. a des Übereinkommens das Muster „Aa“ als Gefahrenzeichen sowie das Muster „B, 2a“ als Haltezeichen notifiziert.

Edtstadler

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