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BGBl III 57/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

57. Kundmachung: Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

57. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Internationalen Übereinkommens zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen (BGBl. III Nr. 104/2012, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 2/2022) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Kroatien11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER IV.16].

31. Jänner 2022

Luxemburg

1. April 2022

Edtstadler

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