51. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Frankreich am 11. März 2022 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile (BGBl. Nr. 26/1961, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 130/2021) gekündigt.
Die Kündigung wird mit 11. September 2022 wirksam.
Edtstadler
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