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BGBl III 47/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

47. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

47. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens zur Verminderung der Staatenlosigkeit

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Beitrittsurkunden zum Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit (BGBl. Nr. 538/1974, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 23/2021) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung der Beitrittsurkunde:

Philippinen11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

24. März 2022

Togo11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website der Vereinten Nationen unter http://treaties.un.org/ abrufbar [CHAPTER V.4].

14. Juli 2021

Edtstadler

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