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BGBl III 26/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

26. Kundmachung: Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

26. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Protokolls von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt

Nach Mitteilungen des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunden zum Protokoll von Nagoya über den Zugang zu genetischen Ressourcen und die ausgewogene und gerechte Aufteilung der sich aus ihrer Nutzung ergebenden Vorteile zum Übereinkommen über die biologische Vielfalt (BGBl. III Nr. 135/2018, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 148/2021) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikations- bzw. Beitrittsurkunde:

Bahamas

30. Dezember 2021

Bahrain

22. Februar 2022

Ukraine

15. Februar 2022

Edtstadler

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