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BGBl III 19/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

19. Kundmachung: Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

19. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Nach Mitteilungen der Generalsekretärin des Europarats haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 27/2021 idF BGBl. III Nr. 42/2021) hinterlegt:

Staaten:

Datum der Hinterlegung

der Ratifikationsurkunde:

Liechtenstein11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].

17. Juni 2021

Moldau11 Vorbehalte und Erklärungen anderer Staaten sowie Einsprüche und Einwendungen sind in englischer und französischer Sprache auf der Website des Europarats unter http://conventions.coe.int/ abrufbar [SEV Nr. 210].

31. Jänner 2022

Einer weiteren Mitteilung der Generalsekretärin zufolge hat die Türkei das Übereinkommen am 22. März 2021 mit Wirksamkeit vom 1. Juli 2021 gekündigt.

Edtstadler

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