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BGBl III 163/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 988 AB 1110 S. 135 . BR: AB 10810 S. 935 .)

163. Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

163.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.

Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits

[Rahmenabkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Rahmenabkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Notifikation Österreichs nach Art. 61 Abs. 1 des Rahmenabkommens wurde gemäß Art. 62 am 16. Februar 2022 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Rahmenabkommen gemäß seinem Art. 61 Abs. 1 mit 21. Oktober 2022 in Kraft.

Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 237 vom 15.9.2017 S. 7, veröffentlicht.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Nehammer

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