163. Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
163.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Australien andererseits
[Rahmenabkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Rahmenabkommen in englischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Notifikation Österreichs nach Art. 61 Abs. 1 des Rahmenabkommens wurde gemäß Art. 62 am 16. Februar 2022 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Laut Mitteilung des Generalsekretärs tritt das Rahmenabkommen gemäß seinem Art. 61 Abs. 1 mit 21. Oktober 2022 in Kraft.
Das Rahmenabkommen wurde im Amtsblatt der Europäischen Union, ABl. Nr. L 237 vom 15.9.2017 S. 7, veröffentlicht.
Anlage 1
Anlage 2
Nehammer
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