148. Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
148.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 B-VG genehmigt.
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Korea über die Zusammenarbeit in den Bereichen Kultur, Kunst, Sport, Frauen, Jugend und Tourismus
[Abkommen in deutscher Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in koreanischer Sprache siehe Anlagen]
[Abkommen in englischer Sprache siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. 9 Abs. 1 des Abkommens wurden am 29. Juni 2021 bzw. 30. August 2022 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 9 Abs. 1 mit 1. Oktober 2022 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Anlage 3
Nehammer
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