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BGBl III 12/2022

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

12. Kundmachung: Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

12. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Abkommens über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens

Nach Mitteilung der belgischen Regierung hat Äquatorialguinea am 22. Dezember 2021 seine Beitrittsurkunde zum Abkommen über die Errichtung eines Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens (BGBl. Nr. 165/1955, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 217/2018) hinterlegt.

Edtstadler

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