109. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag
Nach Mitteilung der Regierung der Vereinigten Staaten hat Kanada die Anlage V des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag, BGBl. III Nr. 121/2021, angenommen.
Die Anlage V des Umweltschutzprotokolls ist für Kanada am 23. Februar 2022 in Kraft getreten.
Edtstadler
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