555. Verordnung des Bundesministers für europäische und internationale Angelegenheiten, mit der die Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland, BGBl. II Nr. 128/1996, aufgehoben wird
Auf Grund des § 15 Absatz 2 des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG), BGBl. Nr. 54/1956, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 115/2021, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport verordnet:
Die Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten über die Pauschalierung der Überstunden- und der Sonn- und Feiertagsvergütung für Beamte und Vertragsbedienstete des Höheren und Gehobenen Auswärtigen Dienstes an österreichischen Vertretungsbehörden und Kulturinstituten im Ausland, BGBl. II Nr. 128/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung des Bundesministers für auswärtige Angelegenheiten, BGBl. II Nr. 114/2001, tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2021 außer Kraft.
Schallenberg
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