471. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend die Berichtigung von Verlautbarungen im Bundesgesetzblatt
Auf Grund des § 10 des Bundesgesetzblattgesetzes, BGBl. I Nr. 100/2003, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 24/2020, wird kundgemacht:
1. Die Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Familie und Jugend, mit der die Verordnung über den Schutz von ArbeitnehmerInnen im Bereich von Gleisen (EisenbahnArbeitnehmerInnenschutzverordnung - EisbAV) geändert wird, BGBl. II Nr. 483/2020, wird wie folgt berichtigt:
In Z 8 entfällt die Wortfolge „in der Fassung BGBl. II Nr. 184/2019“.
2. Die Bekanntmachung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der Bekanntmachung der Bundesministerin für Bildung betreffend den Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Volksschulen sowie die Bekanntmachung betreffend die Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an Hauptschulen, an Neuen Mittelschulen, an der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen, an berufsbildenden höheren Schulen (ausgenommen Bildungsanstalten sowie Kollegs und Sonderformen der Bildungsanstalten), an berufsbildenden mittleren Schulen sowie an Berufsschulen geändert werden, BGBl. II Nr. 375/2021, wird wie folgt berichtigt:
a) Im Index des Bundesgesetzblattes lautet es im Stirnbalken statt „Teil III“ richtig „Teil II“.
b) In der Kopfzeile der Seiten 2 und 3 des Bundesgesetzblattes lautet es statt „BGBl. III“ richtig „BGBl. II“.
Edtstadler
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