89. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen haben die Salomonen ihre Beitrittsurkunde zum Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr. 318/1969, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 38/2019) am 3. Juni 2021 hinterlegt.
Edtstadler
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