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BGBl III 81/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

(NR: GP XXVII RV 809 AB 841 S. 105 . BR: AB 10627 S. 926 .)

81. BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 - Eigenmittelbeschluss 2021

81.

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der gegenständlichen Beschluss des Rates wird gemäß Art. 23i Abs. 3 erster Satz B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU , Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 (Eigenmittelbeschluss 2021)

[Beschluss in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilung gemäß Art. 12 Abs. 2 des Beschlusses wurde am 31. Mai 2021 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 mit 1. Juni 2021 in Kraft getreten.

Anlage 1

Anlage 1 

Kurz

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