81. BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU, Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 - Eigenmittelbeschluss 2021
81.
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der gegenständlichen Beschluss des Rates wird gemäß Art. 23i Abs. 3 erster Satz B-VG bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
BESCHLUSS DES RATES vom 14. Dezember 2020 über das Eigenmittelsystem der Europäischen Union, Nr. 2020/2053/EU , Euratom, ABl. Nr. L 424 vom 15.12.2020 (Eigenmittelbeschluss 2021)
[Beschluss in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilung gemäß Art. 12 Abs. 2 des Beschlusses wurde am 31. Mai 2021 beim Generalsekretär des Rates der Europäischen Union hinterlegt. Der Beschluss des Rates vom 14. Dezember 2020 ist gemäß seinem Art. 12 Abs. 3 mit 1. Juni 2021 in Kraft getreten.
Anlage 1
Kurz
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