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BGBl III 76/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

76. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen

76. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen

[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]

[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]

Die Mitteilungen gemäß Art. XI des Abkommens wurden am 27. Jänner 2020 bzw. 7. April 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. XI mit 1. Juni 2021 in Kraft.

Anlage 1

Anlage 1 

Anlage 2

Anlage 2 

Edtstadler

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