76. Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Senegal über die Rechtsstellung der Truppen
[Abkommen in deutscher Sprachfassung siehe Anlagen]
[Abkommen in französischer Sprachfassung siehe Anlagen]
Die Mitteilungen gemäß Art. XI des Abkommens wurden am 27. Jänner 2020 bzw. 7. April 2021 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. XI mit 1. Juni 2021 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
Edtstadler
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