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BGBl III 66/2021

BUNDESGESETZBLATT

FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH

66. Kundmachung: Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

66. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zollabkommens über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile

Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Luxemburg am 6. April 2021 das Zollabkommen über die zur Ausbesserung von EUROP-Wagen verwendeten Ersatzteile, BGBl. Nr. 26/1961, gekündigt.

Die Kündigung wird mit 6. Oktober 2021 wirksam.

Edtstadler

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