56. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Zweiten Fakultativprotokolls zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe
Nach Mitteilung des Generalsekretärs der Vereinten Nationen hat Armenien am 18. März 2021 seine Ratifikationsurkunde zum Zweiten Fakultativprotokoll zu dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte zur Abschaffung der Todesstrafe (BGBl. Nr. 333/1993, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 177/2019) hinterlegt.
Edtstadler
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