42. Kundmachung der Bundesministerin für EU und Verfassung betreffend den Geltungsbereich des Übereinkommens des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt
Aufgrund einer Mitteilung der Generalsekretärin des Europarats wird die Kundmachung in BGBl. III Nr. 27/2021 dahingehend berichtigt, dass die Verlängerung der darin genannten Vorbehalte Polens zum Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (BGBl. III Nr. 164/2014) nicht ab 1. August 2020, sondern erst ab 1. Februar 2021 wirksam geworden ist.
Edtstadler
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